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EINWANDERUNGSBERATUNG

Diese Art von Aufenthaltserlaubnis basiert auf dem permanenten, stabilen und unwiderruflichen Empfangen eines bestimmten monatlichen Einkommens. Zurzeit sind die Kriterien: (i) 1.000 US$ monatliches Einkommen für einen Antragssteller; (ii) 2.000 US$ monatliches Einkommen für ein Ehepaar; und (iii) ein zusätzliches monatliches Einkommen von 500 US$ für jeden finanziell abhängigen Familienangehörigen, für mindestens 5 Jahre.

ODER ein Depot von 60.000 US $ in einer anerkannten costaricanischen Bank.

Andere wichtige Bedingungen beeinhalten:

1. Nach Bewilligung des Aufenthalts, kann der Nutznießer sich in geschäftlichen Tätigkeiten einbringen, aber nicht als Angestellter eingestellt werden. 2. Das Einkommen kann von einer hiesigen oder einer ausländischen Bank kommen. 3. Nach der Genehmigung des Aufenthalts muss der Nutznießer mindestens vier Monate pro Jahr (fortlaufend oder gestaffelt) im Land leben um den Status zu erhalten.

GLC wird Sie professionnell unterstützen hinsichtlich:

  • Information und Rechtsberatung in Bezug auf Dokumente und andere für ihre Aufenthaltsantragsstellung nötige Formalitäten.
  • Führung durch die Abnahme von Fingerabdrücken, Hintergrundüberprüfung und andere Formalitäten.
  • Vorbereitung ihres Antrags zur Aufenthaltsgenehmigung
  • Beglaubigung ihres Einkommensnachweis zur Abnahmefähigkeit durch das Einwanderungsministerium bevor es vom Konsul amtlich beglaubigt und nach Costa Rica geschickt wird.
  • Erbringen aller juristische Unterstützung vor, während und nach der Bearbeitung ihres Antrags zur Aufenthaltsgenehmigung durch das Einwanderungsministerium.

 

FAMILIENVERWANDTSCHAFT / costaricanische Aufenthaltserlaubnis basierend auf einer direkten Familienverwandtschaft mit einem costaricanischen Staatsbürger

Für diese Art von Aufenthaltserlaubnis sollte einer der folgenden Verwandten Costaricaner sein:

  • Ehepartner; oder
  • Sohn oder Tochter; oder
  • Mutter oder Vater; oder
  • Bruder oder Schwester (in diesem Fall muss der Antragsstellende alleinstehend sein)

Nach der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis muss der Nutznießer mindestens 6 Monate pro Jahr (fortlaufend oder gestaffelt) im Land leben um den Status zu erhalten.

GLC Abogados™ wird Sie professionnell unterstützen hinsichtlich:

  • Information und Rechtsberatung in Bezug auf Dokumente und andere für ihre Aufenthaltsantragsstellung nötigen Formalitäten.
  • Vorbereitung ihres Antrags zur Aufenthaltsgenehmigung
  • Erbringen aller juristische Unterstützung vor, während und nach der Bearbeitung ihres Antrags zur Aufenthaltsgenehmigung durch das Einwanderungsministerium.

FAMILIENVERWANDTSCHAFT / costaricanische Aufenthaltserlaubnis basierend auf einer direkten Familienverwandtschaft mit einem costaricanischen Staatsbürger

Für diese Art von Aufenthaltserlaubnis sollte einer der folgenden Verwandten Costaricaner sein:

  • Ehepartner; oder
  • Sohn oder Tochter; oder
  • Mutter oder Vater; oder
  • Bruder oder Schwester (in diesem Fall muss der Antragsstellende alleinstehend sein)

Nach der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis muss der Nutznießer mindestens 6 Monate pro Jahr (fortlaufend oder gestaffelt) im Land leben um den Status zu erhalten.

GLC Abogados™ wird Sie professionnell unterstützen hinsichtlich:

  • Information und Rechtsberatung in Bezug auf Dokumente und andere für ihre Aufenthaltsantragsstellung nötigen Formalitäten.
  • Vorbereitung ihres Antrags zur Aufenthaltsgenehmigung
  • Erbringen aller juristische Unterstützung vor, während und nach der Bearbeitung ihres Antrags zur Aufenthaltsgenehmigung durch das Einwanderungsministerium.

ARBEITSERLAUBNIS/Arbeitsvertrag

Diese Art von Aufenthaltserlaubnis basiert auf der Existenz eines Arbeitsvertrags mit einem costaricanischen Unternehmen. Diese Aufenthaltsgenehmigung bedingt die Bewältigung aufwendiger urkundlicher Formalitäten. Nach der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis muss der Nutznießer für mindestens 6 Monate pro Jahr (fortlaufend oder gestaffelt) im Land leben um den Status zu erhalten.

GLC wird Sie professionnell unterstützen hinsichtlich:

  • Information und Rechtsberatung in Bezug auf Dokumente und andere für ihre Aufenthaltsantragsstellung nötigen Formalitäten.
  • Führung durch alle urkundlichen Formalitäten.
  • Beglaubigung aller Dokumente zur Abnahmefähigkeit durch das Einwanderungsministerium bevor es vom Konsul amtlich beglaubigt und nach Costa Rica geschickt wird.
  • Erbringen aller juristische Unterstützung vor, während und nach der Bearbeitung ihres Antrags zur Aufenthaltsgenehmigung durch das Einwanderungsministerium.

 

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